Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten (Leistungsempfängerin), soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Leistungen der Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsberatung des Säuglings. Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
(2) Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche Leistungen oder ärztlich veranlasste Maßnahmen.
(1) Die Hebamme erbringt Leistungen während Schwangerschaft, Wochenbett und Still- und Ernährungsberatung entsprechend den vereinbarten Terminen. Diese Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Nicht Gegenstand der Leistungen sind ärztliche Maßnahmen oder Krankentransporte.
(3) Parallele Betreuung: Nimmt die Versicherte Leistungen einer weiteren Hebamme in Anspruch, ist sie verpflichtet, die Hebamme der Hebammen Ambulanz Bonn vor jedem Termin über bereits erbrachte Leistungen am selben Tag (z. B. Hausbesuche, Telefonate etc.) zu informieren.
(4) Überschreitet eine Versorgungsleistung aufgrund unzutreffender oder unterlassener Angaben der Versicherten die abrechenbaren Kontingente, kann die Hebamme die nicht vergüteten Leistungen in Rechnung stellen, soweit die Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist oder die Überschreitung für sie erkennbar war.
5.1 Terminabsagen durch die Versicherten
(1Die Versicherten sind verpflichtet, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit diese anderweitig vergeben werden können.
5.2 Terminverschiebung oder Absage durch die Hebamme
(1) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Die Versicherten werden unverzüglich informiert, und es wird, soweit möglich, ein Ersatztermin vereinbart.
(2) In dringenden Fällen wendet sich die Versicherten unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.
(1) Die Hebamme bietet ihre Leistungen während der Öffnungszeiten der Hebammen Ambulanz Bonn an. Die aktuellen Öffnungszeiten können jederzeit auf der Website www.hebammen-ambulanz-bonn.de eingesehen werden.
(2) Telefonische Anfragen werden zeitnah beantwortet. Ist die Hebamme telefonisch nicht erreichbar, kann die Versicherte sich bei Fragen oder Terminverschiebungen jederzeit per E-Mail an info@hebammen-ambulanz-bonn.de wenden. E-Mails werden in dringenden Fällen zeitnah beantwortet.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
(2) Bei privat versicherten Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt über die Versicherte. Die Hebamme kann einen vertraglich vereinbarten Steigerungsfaktor anwenden, wie gesondert vereinbart.
(1) Alle Leistungen erfolgen in den Räumen der Hebammen Ambulanz Bonn, Kölnstr. 54, 53111 Bonn. Hausbesuche sind nicht Bestandteil des Angebots.
(2) Kurse finden ebenfalls an dieser Adresse statt, sofern nicht anders angegeben.
(1) Nach Buchung eines Kurses erhält die Versicherte eine Bestätigung per E-Mail und ist verbindlich angemeldet.
(2) Widerruf der Kursanmeldung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail an info@hebammen-ambulanz-bonn.de zu richten.
(3) Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung nur bei Nachweis eines Ersatzteilnehmers möglich. In diesem Fall kann eine Stornierungsgebühr erhoben werden, die vorab bekannt gegeben wird.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.